Ladestation in der Einstellhalle
Ladestation in der Tiefgarage Ihrer STWEG? Wer entscheidet, welche Mehrheit es braucht, was die Grundinstallation kostet und wie Sie vorgehen.
2. November 2026 · 5 Min. Lesezeit
Der erste Nachbar fährt elektrisch. Er fragt, ob er an seinem Parkplatz eine Ladestation anschliessen darf. Dann fragt die Nächste. Und plötzlich liegt eine Frage auf dem Tisch, die die ganze Gemeinschaft betrifft: Wer entscheidet über eine Ladestation in der Einstellhalle, welche Mehrheit braucht es, und wer bezahlt?
Hier lesen Sie, wie eine STWEG zu einer Lösung kommt, die für alle passt, auch für die, die heute noch kein Elektroauto haben.
Darf ich selbst eine Ladestation installieren?
Nein, nicht auf eigene Faust. Die Einstellhalle, die Leitungen und der Stromanschluss sind gemeinschaftlich. Wer eigenmächtig installiert, riskiert, dass er die Anlage auf eigene Kosten wieder entfernen muss.
Der richtige Weg ist ein Antrag an die Verwaltung, das Thema an der nächsten Versammlung zu traktandieren.
Gehört die Einstellhalle zur STWEG?
Das ist die erste Frage, und sie ist nicht immer gleich beantwortet. Manchmal ist die Einstellhalle Teil der STWEG. Oft ist sie aber eine eigene Miteigentümergemeinschaft, mit eigenen Regeln. Was bei Ihnen gilt, steht im Begründungsakt und im Reglement.
Für die Mehrheit macht das wenig Unterschied: In beiden Fällen gelten für bauliche Massnahmen die Regeln des Miteigentums (Art. 712g Abs. 1 ZGB). Es ändert aber, wer an der Versammlung abstimmt.
Welche Mehrheit braucht es?
Ein Gerichtsentscheid dazu ist uns nicht bekannt. Nach überwiegender Meinung der Verbände, des SVIT und des Hauseigentümerverbands, ist eine Ladeinfrastruktur in der gemeinsamen Einstellhalle eine nützliche bauliche Massnahme.
Dafür braucht es die Mehrheit der Eigentümer, die zugleich den grösseren Teil der Sache vertritt (Art. 647d Abs. 1 ZGB). Ihr Reglement kann etwas anderes vorsehen. Schauen Sie deshalb dort zuerst nach.
Ein Gesamtkonzept statt einzelner Lösungen
Wenn jeder einzeln eine Leitung zieht, ist der Stromanschluss der Einstellhalle schnell am Limit, und jede weitere Station wird teurer. Darum empfehlen die Verbände, zuerst den Bedarf der ganzen Gemeinschaft abzuklären. Der Hauseigentümerverband rät zu einer Grundinfrastruktur mit Lastmanagement, gebaut von der Gemeinschaft.
Lastmanagement heisst: Die verfügbare Leistung wird automatisch auf die Fahrzeuge verteilt, die gerade laden. So reicht der bestehende Anschluss für mehr Stationen.
Eine Einzellösung für einen Parkplatz ist nur sinnvoll, wenn absehbar ist, dass sonst niemand laden will.
In zwei Schritten beschliessen
Der Hauseigentümerverband empfiehlt, zweistufig vorzugehen:
- Abklären lassen. Die Versammlung beauftragt einen Elektrofachmann mit einer Offerte und einem technischen Bericht. Dafür genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss.
- Über die Anlage entscheiden. Mit Bericht und Offerte auf dem Tisch beschliesst die Versammlung über die Ladeinfrastruktur selbst.
Der zweite Beschluss sollte klar regeln:
- was die Gemeinschaft baut und wozu einzelne Eigentümer ermächtigt werden
- wer welche Kosten trägt
- wer den Unterhalt übernimmt
- wie Betrieb und Strombezug abgerechnet werden
- wer haftet
So läuft es in der Praxis meist ab: Bedarf abklären, Offerte und Bericht einholen, traktandieren, beschliessen, ausführen lassen. Die eigentliche Ladestation, die Wallbox am Parkplatz, bezahlt dann in der Regel, wer sie nutzt.
Was kostet eine Ladeinfrastruktur?
Der Kanton Zürich hat aus seinem Förderprogramm Erfahrungswerte veröffentlicht (Regierungsratsbeschluss 1072/2026). Sie gelten für die Grundinstallation, also Leitungen und Lastmanagement, nicht für die Wallbox:
- Ab 5 Parkplätzen: rund 1'000 Franken pro Parkplatz (Median 1'038 Franken). Über 20 Jahre abgeschrieben sind das rund 5 Franken pro Monat und Parkplatz.
- Bei 10 Prozent der Anlagen lagen die Kosten über 1'900 Franken pro Parkplatz.
- Bei 1 bis 4 Parkplätzen: über 3'000 Franken pro Parkplatz.
Je mehr Parkplätze gemeinsam erschlossen werden, desto günstiger wird es also pro Platz. Ein weiteres Argument für das Gesamtkonzept.
Förderung: Stand 2. November 2026
Kanton Zürich: Das Förderprogramm für Ladeinfrastruktur (April 2023 bis Oktober 2026, 50 Millionen Franken) ist ausgeschöpft. Neue Gesuche sind nicht mehr möglich. Gesuche in Prüfung laufen weiter und werden bis spätestens Ende 2027 abgeschlossen, es gibt eine Warteliste ohne Rechtsanspruch. Ein Folgeprogramm haben wir nicht gefunden.
Stadt Zürich (ewz): Gemäss ewz-Flyer vom August 2026 gibt es in bestehenden Bauten bis 500 Franken pro Parkplatz für die Basisinfrastruktur und 750 Franken pro Parkplatz für die Ladestation. Das Gesuch muss vor Projektstart eingereicht werden. Prüfen Sie vorher, ob die Beiträge noch gelten.
Andere Gemeinden: Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach. Der Kanton verweist auch auf energiefranken.ch.
Kommt ein Recht auf Laden?
Der Bund hat im Juni 2026 einen Entwurf zur Änderung des Energiegesetzes vorgelegt. Danach sollen Grundeigentümer eine Grundinstallation für das Laden erstellen müssen, wenn Mietende oder Stockwerkeigentümer es verlangen und es zumutbar ist. Das ist ein Entwurf in der Vernehmlassung, noch kein Gesetz.
Für Ihre Gemeinschaft heisst das: Wer heute ein Gesamtkonzept beschliesst, ist auf beides vorbereitet.
Häufige Fragen
Wer bezahlt die Wallbox an meinem Parkplatz?
In der Regel Sie selbst, wenn Sie sie nutzen. Die Grundinstallation kann die Gemeinschaft tragen. Was genau gilt, legt der Beschluss fest.
Wer bezahlt den Strom?
Das regelt der Beschluss, zusammen mit dem Betrieb der Anlage. Klären Sie es, bevor gebaut wird.
Nur ich will laden. Lohnt sich ein Gesamtkonzept trotzdem?
Fragen Sie zuerst den Bedarf ab. Oft kommen weitere Interessierte dazu, sobald das Thema einmal auf dem Tisch liegt. Ist wirklich keiner absehbar, kann eine Einzellösung reichen.
Gehört mir mein Parkplatz überhaupt?
Das hängt vom Begründungsakt ab: eigene Einheit, Sondernutzungsrecht oder Teil einer eigenen Gemeinschaft. Was ein Sondernutzungsrecht ist, lesen Sie in unserem Artikel dazu.
Massgebend sind Ihr Reglement und der Einzelfall.
Ladestation in der Einstellhalle? Wir bereiten den Beschluss vor.
Wir verwalten STWEG in Zug und Zürich. Wir traktandieren das Thema, holen die Offerten ein und halten den Beschluss so fest, dass klar ist, wer was bezahlt. Wir melden uns werktags innert 24 Stunden.
Mehr dazu, wie wir Ihre Gemeinschaft betreuen: Vollmandat für Ihre STWEG.
