Was kostet eine STWEG-Verwaltung?
Richtwerte pro Wohnung, Grundhonorar und Zusatzaufwand, ein Rechenbeispiel und die Punkte, die den Preis wirklich bestimmen.
28. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit
Wer eine neue Verwaltung für seine STWEG sucht, will zuerst wissen, womit er rechnen muss. Die Offerten sehen auf den ersten Blick sehr verschieden aus. Das liegt selten am Preis allein, sondern daran, was darin enthalten ist.
Hier finden Sie die gängigen Richtwerte für die Kosten einer STWEG-Verwaltung, ein Rechenbeispiel und die Punkte, die den Preis wirklich bestimmen.
Die Richtwerte
Der Beobachter nennt, gestützt auf die Richtlinien des Schweizerischen Verbands der Immobilienwirtschaft (SVIT), folgende Grössenordnung:
- Pro Wohnung: 350 bis 500 Franken im Jahr
- Dazu ein Grundhonorar: rund 2500 Franken im Jahr
- Zusatzaufwand, etwa bei Schadenfällen oder grösseren Bauarbeiten, nach Stunden: um 150 Franken pro Stunde
Eine eigene Statistik für Zürich gibt es nicht. Die Richtwerte gelten für die ganze Schweiz und sind ein guter erster Massstab.
Aus unserer Erfahrung liegen die Offerten im Raum Zürich oft darüber. Pro Wohnung sind 350 bis 700 Franken im Jahr eine realistische Spanne.
Ein Rechenbeispiel
Eine Gemeinschaft mit 12 Wohnungen, gerechnet mit einem Grundhonorar und der Spanne für Zürich:
- Grundhonorar: 2500 Franken
- 12 Wohnungen zu 350 bis 700 Franken: 4200 bis 8400 Franken
- Zusammen: 6700 bis 10 900 Franken im Jahr
Das sind rund 560 bis 910 Franken pro Wohnung und Jahr. Verteilt werden die Kosten in der Regel nach Wertquoten, nicht zu gleichen Teilen (Art. 712h ZGB). Eine grosse Wohnung trägt also mehr als eine kleine.
Was den Preis bestimmt
Die Grösse der Gemeinschaft. Das Grundhonorar fällt immer an. Bei wenigen Wohnungen wiegt es pro Einheit schwerer.
Alter und Zustand des Hauses. Ein älteres Haus braucht mehr Unterhalt, mehr Offerten, mehr Abstimmungen.
Anstehende Bauprojekte. Eine Sanierung bedeutet viel Zusatzaufwand. Er wird meist nach Stunden abgerechnet.
Der Leistungsumfang. Buchhaltung, Versammlung und Protokoll sind fast immer dabei. Bei Hauswartung, Schadenfällen, Versicherungen oder zusätzlichen Versammlungen gehen die Offerten auseinander.
Wie die Arbeit organisiert ist. Wie schnell Abrechnung und Protokoll kommen und wie gut eine Verwaltung erreichbar ist, hängt davon ab, wie sie arbeitet. Das steht nicht im Preis, aber im Vertrag.
Offerten richtig vergleichen
Vergleichen Sie nicht nur die Summe, sondern den Inhalt:
- Was ist im Grundhonorar enthalten, was wird nach Stunden verrechnet?
- Zu welchem Stundenansatz?
- Wie viele Versammlungen sind inbegriffen?
- Welche Fristen gelten für Rückmeldung, Protokoll und Jahresabrechnung?
- Gibt es eine feste Ansprechperson und eine Stellvertretung?
Zwei Offerten mit ähnlichem Betrag können sehr Verschiedenes bedeuten. Erst die Antworten auf diese Fragen machen sie vergleichbar.
Häufige Fragen zu den Kosten
Wer bezahlt die Verwaltung?
Die Gemeinschaft, aus den Beiträgen der Eigentümer. Verteilt wird nach Wertquoten, sofern das Reglement nichts anderes vorsieht.
Ist die günstigste Offerte die richtige?
Das lässt sich am Preis allein nicht sagen. Entscheidend ist, was für den Betrag geleistet wird und was zusätzlich verrechnet wird.
Was kostet es, die Verwaltung zu wechseln?
Die Unterlagen gehören der Gemeinschaft, die bisherige Verwaltung muss sie herausgeben. Was die neue Verwaltung kostet, steht in ihrer Offerte. Wie ein Wechsel abläuft, lesen Sie in unserem Artikel STWEG-Verwaltung wechseln.
Quellen
- Beobachter, Was kostet ein Stockwerkeigentumsverwalter?, mit Verweis auf die Richtlinien des SVIT
- Art. 712h ZGB
Was im Vollmandat enthalten ist, lesen Sie auf der Seite Leistungen.
