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Erneuerungsfonds: Wie hoch sollte er sein?

Wie viel eine STWEG jährlich in den Erneuerungsfonds einlegen sollte, ein Rechenbeispiel und was passiert, wenn der Fonds zu klein ist.

28. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit

Kaum ein Thema kommt an der Versammlung so sicher auf den Tisch wie der Erneuerungsfonds. Die einen wollen tiefe Beiträge, die anderen Reserven für das Dach in zehn Jahren. Beide haben ein gutes Argument.

Hier lesen Sie, wie hoch der Erneuerungsfonds Ihrer STWEG sein sollte, woran sich die Höhe misst und was passiert, wenn er nicht reicht.

Wofür der Erneuerungsfonds da ist

Der Erneuerungsfonds ist das gemeinsame Sparkonto der Gemeinschaft für grössere Arbeiten: Dach, Fassade, Heizung, Lift, Leitungen. Er sorgt dafür, dass eine Sanierung bezahlt werden kann, wenn sie fällig wird, und nicht erst, wenn alle Eigentümer gleichzeitig Geld nachschiessen.

Das Gesetz schreibt keinen Erneuerungsfonds vor. Die meisten Reglemente sehen ihn aber vor, und die Versammlung legt die Beiträge fest.

Die Richtwerte

Gemessen wird der Erneuerungsfonds am Gebäudeversicherungswert. Die Empfehlungen:

  • Schweizer Stockwerkeigentümerverband: jährlich mindestens 0,3 Prozent des Gebäudeversicherungswerts. Langfristig sollte der Fonds auf 6 bis 8 Prozent anwachsen.
  • Zürcher Kantonalbank, ebenfalls mit Verweis auf den Verband: jährlich 0,4 Prozent, bis der Fonds 6 Prozent erreicht.
  • Andere Fachleute halten das für zu wenig und empfehlen mindestens 0,75 Prozent, besser rund 1 Prozent im Jahr.

Die Empfehlungen liegen also zwischen 0,3 und 1 Prozent im Jahr. Wo Ihre Gemeinschaft stehen sollte, hängt vor allem vom Alter und Zustand des Hauses ab.

Ein Rechenbeispiel

Ein Haus mit einem Gebäudeversicherungswert von 5 Millionen Franken:

  • 0,3 Prozent im Jahr: 15 000 Franken
  • 0,4 Prozent im Jahr: 20 000 Franken
  • Zielgrösse 6 bis 8 Prozent: 300 000 bis 400 000 Franken

Auf die Eigentümer verteilt wird nach Wertquoten. Wer eine Wertquote von 80/1000 hat, trägt bei 15 000 Franken also 1200 Franken im Jahr.

Wie viel für Ihr Haus richtig ist

Das Alter des Hauses. Ein Neubau kann mit tieferen Beiträgen starten. Je älter das Haus, desto näher rücken die grossen Arbeiten.

Der Zustand der Bauteile. Dach, Fassade, Heizung und Lift haben je eine eigene Lebensdauer. Ein Überblick, wann was fällig wird, zeigt, wie viel Geld wann gebraucht wird.

Was schon im Fonds liegt. Eine Gemeinschaft, die früh gespart hat, kann die Beiträge später senken.

Geplante Sanierungen. Steht eine grosse Arbeit an, lohnt es sich, die Beiträge rechtzeitig zu erhöhen, statt alles auf einmal zu verlangen.

Wenn der Fonds nicht reicht

Reicht der Erneuerungsfonds für eine Sanierung nicht, muss die Gemeinschaft den Rest auf einmal aufbringen. Das heisst: eine Sonderzahlung jedes Eigentümers nach Wertquote. Für manche ist das kein Problem, für andere eine grosse Belastung. Genau darum lohnt sich ein Fonds, der mit dem Haus mitwächst.

Häufige Fragen zum Erneuerungsfonds

Ist ein Erneuerungsfonds Pflicht?

Nein, das Gesetz verlangt ihn nicht. Die meisten Reglemente sehen ihn aber vor. Über die Höhe der Beiträge entscheidet die Versammlung.

Wem gehört das Geld im Fonds?

Der Gemeinschaft. Wer seine Wohnung verkauft, nimmt seinen Anteil nicht mit. Er bleibt im Fonds und kommt dem Haus zugute.

Kann man Einlagen von den Steuern abziehen?

Das ist je nach Kanton unterschiedlich geregelt. Am sichersten fragen Sie beim Steueramt Ihres Kantons nach.

Wie oft sollte man die Höhe prüfen?

Spätestens bei jeder grösseren Arbeit, und am besten jedes Jahr an der Versammlung, zusammen mit der Jahresrechnung.

Quellen

Was die Verwaltung selbst kostet, lesen Sie im Artikel Was kostet eine STWEG-Verwaltung?. Was im Vollmandat enthalten ist, steht unter Leistungen.

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